UNSERE BERATUNGSFELDER
MÜLLER MAHLMANN
Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaft mbB
Rathausstraße 2 / 20095 Hamburg
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Beratung von mittleren und größeren Privatvermögen und Unternehmern zwecks Vorbereitung auf den Generationswechsel und auf die Vermögens- bzw. Unternehmensübergabe (Nachfolgeplanung); dazu gehören u.a. die Konzeption und Umsetzung lebzeitiger und letztwilliger Verfügungen, die Verzahnung mit Gesellschaftsverträgen, die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Vormundsbenennungen, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Beratung von mittleren und größeren Privatvermögen und Unternehmern zwecks Schutz und Erhalt des Unternehmens, insbesondere durch die Erstellung von Eheverträgen und Durchführung von Güterstandswechseln, die Implementierung von Familiengesellschaften sowie die Konzeption von Stiftungslösungen
Generationsübergreifende Steuerplanungen, auch von weltweiten Vermögen, unter Berücksichtigung von nationalen und bilateralen Steuerregelungen, dem internationalen Erb- und Erbschaftsteuerrecht, einschließlich der EUErbVO
Beratung von mittleren und größeren Privatvermögen und Unternehmern zwecks Steueroptimierung, u.a. unter Berücksichtigung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer sowie Schenkung- und Erbschaftsteuer
Erfüllung sämtlicher Steuererklärungspflichten nebst Nacherklärungen für vermögende Unternehmer, Privatpersonen und deren vermögensverwaltende Strukturen. Ferner Begleitung von Finanzgerichtsprozessen, auch vor dem Bundesfinanzhof
Rechtliche Begleitung von Erbauseinandersetzungen und Erbprozessen, bspw. zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
Ausübung von Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen auf Vollmachtsbasis sowie Beratung anderer Testamentsvollstrecker bei der Amtsausübung – Regelmäßig über die MM Testamentsvollstreckung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Beratung von Kreditinstituten, Versicherungen, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen im Bereich des Nachlass- und Stiftungsmanagements
Errichtung und laufende Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften sowie von Familienstiftungen einschließlich der Begleitung gegenüber der Aufsichtsbehörde und den Finanzämtern. Dazu gehört auch die Beratung der Stiftungsorgane.
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